Anleinpflicht - Verhalten in der Brut- und Setzzeit
Während der Brut- und Setzzeit (01.03. – 15.06. eines jeden Jahres) sind Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald anzuleinen. Grundsätzlich gilt die Anleinpflicht ...