Anforderung von Urkunden
Folgende Personenstandsurkunden können Sie persönlich im Standesamt oder hier online beantragen.
- Eheurkunde/Auszug aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde/Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde/Auszug aus dem Sterberegister
Hinweise zur Urkundenanforderung:
Schriftliche Anforderungen (per E-Mail, Post oder Fax) sind mit Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches) ebenfalls möglich.
Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben, für jede weitere (bei gleichzeitiger Beantragung) 6,00 € je Urkunde.
Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung ist kostenfrei. Hier wird ein Nachweis benötigt (z.B. Anschreiben der Rentenversicherung)
Hinweis zu den Urkunden:
Ein beglaubigter Ausdruck/ eine beglaubigte Ablichtung aus einem Personenstandsregister gibt, im Gegensatz zu einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, oder Sterbeurkunde, alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Personenstandsfall eingetragen hat.
Erkundigen Sie sich daher genau bei dem Anfordernden, welche Urkunde Sie benötigen.